Steuerbefreiung für Grünausgleichsflächen – Hauptleistung und Nebenleistung
Leitsatz
Zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung, ob ein Unternehmer bei einem aus einem Leistungsbündel bestehenden Umsatz mehrere selbstständige
Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt.
Zur Abgrenzung zwischen Hauptleistung und Nebenleistung.
Die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an einem Grundstück zu Gunsten einer Gemeinde für Zwecke des Naturschutzes
(Grünausgleichsflächen) stellt eine steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 7 DStRE 2013 S. 358 Nr. 6 EFG 2012 S. 1100 Nr. 11 Ubg 2013 S. 264 Nr. 4 LAAAE-07391
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.01.2012 - 5 K 88/10
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