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Doppelbesteuerung; | Betriebsstätte eines selbständigen Handelsvertreters
(1) Ein von einem selbständigen Handelsvertreter in Jugoslawien angemieteter Büroraum stellt auch dann eine ”Betriebsstätte” dar, wenn der Stpfl. zwar überwiegend vor Ort, d. h. in den Geschäftsräumen seiner ausländ. Kunden, die Verträge aushandelt und abschließt, er aber gleichwohl einer ortsfesten Einrichtung (”Geschäftsstelle” i. S. von Art. 5 Abs. 2c DBA Jugoslawien) zur Vorbereitung und Koordinierung der Geschäfte sowie zur Organisation der nachvertraglichen Betreuung der Kundschaft bedarf. (2) Schließt ein von der OFD eingeschalteter Prüfer eine Prüfung erst nach 5 3/4 Jahren ab mit dem Ergebnis, es liege keine ausländ. Betriebsstätte vor, ergibt sich jedenfalls dann eine Milderung der Beweissicherungs- und Beweisvorsorgepflicht nach § 90 Abs. 2 AO, wenn das FA den Stpfl. über sechs Jahre hinweg erklärungsgemäß unter dem Vorbeha...