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Einkommensteuer; | Kindergeldanspruch eines im Inland tätigen Beamten aus einem EU-Mitgliedstaat
Wenn ein EU-Bürger gleichzeitig oder nacheinander in verschiedenen Staaten der EU beruflich tätig ist, bestimmen die EWG-VO 1408/71 bzw. 1606/98 das Konkurrenzverhältnis zwischen Ansprüchen aus den unterschiedlichen Systemen der sozialen Sicherheit, wozu auch das ab 1996 geltende Kindergeldrecht nach dem EStG zählt. Nach Art. 13 dieser VO ist für Beamte ausschließlich das Recht des Mitgliedstaates maßgebend, in dessen Behörde der Beamte beschäftigt ist, während für alle anderen Personen in einem Lohn- oder Arbeitsverhältnis das Recht des Tätigkeitsstaates gilt. Diese – dem Kindergeldanspruch von ausländ. Beamten regelmäßig entgegenstehende – Regelung ist sachlich gerechtfertigt, weil die entsprechenden Dienstbezüge – anders als bei Arbeitern und Angestellten – im Inland i. d. R. weder der ESt ...