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Stellungnahme des DRSC zu den Änderungen an IFRS 10
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC begrüßt in einem Brief an den IASB vom die Klarstellung der Übergangsleitlinien in IFRS 10. Das DRSC spricht sich für eine Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 10 auf den aus. Unternehmen, die erst durch die Anwendung von IFRS 10 zu einer Konsolidierung vormals nicht konsolidierter Gesellschaften gelangen, sollen Vereinfachungen für die Bewertung von Vermögenswerten, Schulden und NCI erhalten.