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Umsatzsteuer; | belgisches Beschaffungsverfahren
Mit - wird klargestellt, dass im Rahmen der Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) für Barzahlungsgeschäfte bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, die nach dem im dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, ab die Wertgrenze von 2 000 Euro gilt.