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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 439/11 EFG 2012 S. 1129 Nr. 12

Gesetze: FörderG § 3 FörderG § 4 EStG§ 7 Abs. 4 EStG§ 6 AO § 42

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach § 3,4 Fördergebietsgesetz

Leitsatz

  1. Bei der Bemessung der Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz ist bezüglich der Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden, Altbaubestand und Sanierungsaufwendungen grundsätzlich auf die Vereinbarung der Vertragsparteien und nicht auf die objektiven Werte abzustellen.

  2. Nennenswerte Zweifel an der Richtigkeit der Aufteilung bestehen regelmäßig nur bei verwandtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sowie bei einem nicht unerheblichen Unterschreiten der jeweiligen Einstandspreise des Verkäufers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1129 Nr. 12
RAAAE-06005

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 01.11.2011 - 11 K 439/11

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