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FG Münster 11.1.2012 10 K 4592/08 E, BBK 7/2012 S. 303

Steuerrecht | Teilabzugsverbot bei fehlender Pacht

Erhebt das Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung wegen der angespannten finanziellen Lage der Betriebsgesellschaft keine Pacht, kann es seine eigenen Aufwendungen für die verpachteten Wirtschaftsgüter nach § 3c Abs. 2 EStG nur in Höhe von 60 % abziehen (sog. Teilabzugsverbot ).

[i]Mittelbarer Zusammenhang mit späteren Dividenden führt zu TeilabzugsverbotNach dem FG Münster erhebt das Besitzunternehmen nur deshalb keine Pacht, um später eine höhere Dividende erzielen zu können, die es nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG nur im Umfang von 60 % versteuern muss. Damit bestehe ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen der Nichterhebung der Pacht und den späteren Dividenden.

Ausnahme: Das [i]Ausnahme: Nichterhebung der Pacht ist fremdüblichTeilabzugsverbot gilt nicht, wenn die Nichterhebung der Pacht einem Fremdvergleich standhält, d. h. ein fremder Verpächter ebenfalls keine Pacht erhoben hätte. Dies war im Streitfall zu vernein...

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