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Schweden; | Abkommen über den Verzicht auf die Erstattung von Leistungen an Arbeitslose
Laut Bek. v. (BGBl 2002 II S. 1043) ist das Abkommen v. zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Schweden über den Verzicht auf die Erstattung von Leistungen an Arbeitslose (BGBl 2001 II S. 1056) nach seinem Art. 2 am in Kraft getreten.