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FG Münster Urteil v. - 5 K 1385/07 U EFG 2012 S. 764 Nr. 8

Gesetze: 6. Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst c, f UStG § 15a

Umsatzsteuer

Frage der Zulässigkeit einer Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Stpfl. anlässlich der Veräußerung von gebrauchten Geldspielautomaten

Leitsatz

Die umsatzsteuerl. Erfassung der Veräußerung eines Gegenstandes ist unmittelbar an die umsatzsteuerl. Erfassung der vorherigen Nutzung des Gegenstandes gebunden. Ein Stpfl., der sich auf die unmittelbare Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie beruft - mit der Folge der Behandlung der von ihm erzielten Geldspielumsätze als steuerfrei -, muss daher als Konsequenz auch die Annexregelung des Art. 13 Teil B Buchst. c gegen sich gelten lassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sowohl die steuerfreien Geldspielumsätze als auch die Umsätze aus der Veräußerung der Geldspielgeräte innerhalb desselben Veranlagungszeitraums anfallen und aus der Verwendung derselben Geräte herrühren.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 542 Nr. 9
EFG 2012 S. 764 Nr. 8
StBW 2012 S. 297 Nr. 7
OAAAE-05689

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FG Münster, Urteil v. 24.11.2011 - 5 K 1385/07 U

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