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EU; | Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
Auf den Internetseiten der Europäischen Union findet sich ein neuer Leitfaden (Stand: ) betreffend die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Nr. 2000/35/EG v. (ABl EG Nr. L 200 v. , S. 35). Diese ist bis zum in nationales Recht umzusetzen und soll insbes. kleinen und mittelgroßen Unternehmen im Verhältnis zu Großunternehmen eine effizientere Eintreibung ihrer Schulden ermöglichen. Sie soll so einer wirtschaftlichen Entwicklung Einhalt gebieten, der zufolge auf Zahlungsverzug jährlich Zinsverluste i. H. v. 10,8 Mrd. Euro zurückzuführen sind sowie ein Viertel aller Insolvenzfälle. Die Richtlinie ist anwendbar auf alle Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, die eine Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienst...