Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2011
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Teil L: Gewerbesteuer
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I. | Vordruck | 521 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 525 |
1. | Gesetzesänderungen | 525 |
2. | Verwaltungsanweisungen | 525 |
2.1 | Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder | 525 |
2.2 | BMF-Schreiben | 526 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 527 |
III. | ABC der Gewerbesteuer | 529 |
S. 521
I. Vordruck – Gewerbesteuererklärung
S. 522
S. 523
S. 524
S. 525
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Im Folgenden werden die Änderungen in dem Vordruck GewSt 1 A, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Vorjahresversion dargestellt.
Vor Zeile 98 (weggefallen): Vor Zeile 98 ist der Hinweis entfallen, dass die Zeilen 98 bis 104 nur dann auszufüllen sind, wenn keine Anlage MU beigefügt ist.
Zeile 104b (neu): In der neu geschaffenen Zeile 104b EStG ist nun der nach § 10a Satz 2 GewStG (sog. Mindestbesteuerung) zum Ansatz kommende Verlustabzug anzugeben. Nach dieser Vorschrift ist der 1 Million Euro übersteigende maßgebende Gewerbeertrag bis zu 60 % um nach § 10a Satz 1 GewStG nicht berücksichtigte Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Für den Erhebungszeitraum 2011 gab des für den Bereic...