Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2011
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage R
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I. Vordruck | 441 | |
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 443 | |
1. | Gesetzesänderungen; | 443 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 444 |
2.1 | 444 | |
2.2 | BMF-Schreiben | 444 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 445 |
III. ABC der Alterseinkünfte | 447 |
I. Vordruck – Anlage R
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde wie folgt geändert:
Zeile 4: Da sämtliche Verträge für eine Basisrentenversicherung zertifiziert sein müssen, wurde der Text in Zeile 4 zu Nr. 4 entsprechend geändert. Die Nr. 9 in Zeile 4 wurde um das Wort „Rentenverträge” ergänzt, damit fondsgebundene Basisrentenverträge entsprechend Berücksichtigung finden.
Zeile 11: Für Veranlagungszeiträume ab 2011 kommt die Öffnungsklausel nur dann zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige das Vorliegen der Voraussetzungen (vgl. Rz. 179 und 181 i. V. m. Rz. 186 und 203) nachweist. Der Versorgungsträger erstellt dem Stpfl. hierfür auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung. Wenn bei einer vorangegangenen Bescheinigung von den Grundsätzen dieses BMF-Schreibens nicht abgewichen wurde, genügt eine Bestätigung des Versorgungsträgers, dass die vorangegangene Bescheinigung den Grundsätzen dieses...