Suchen
Bernhard Hillmoth, Peter Mann, Stefan Zöller

Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2011

Spezial Steuererklärungen Steuererklärungen 2011für Arbeitnehmer, Selbständige und kleine Gewerbetreibende Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Steueränderungen 2012im Überblick

ISBN der Online-Version: sta112
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63565-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2011

Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
 
Seite
I.
Vordruck
395
 
II.
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
398
1.
Gesetzesänderungen
398
2.
Verwaltungsanweisungen
399
2.1
BMF-Schreiben
399
2.2
Sonstige Verwaltungsanweisungen
407
 
III.
ABC der Einkünfte aus Kapitalvermögen
415

S. 395

I. Vordruck – Anlage KAP

S. 396

S. 397

▶ Hinweis
  • Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?: Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP ist daher entbehrlich. Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP aber z. B. erforderlich, wenn

    • die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,

    • keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht bestand,

    • der Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüft werden soll,

    • ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird und das Finanzamt prüfen soll, ob sich eine niedrigere Besteuerung der Kapitalerträge ergibt oder die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt.

    Die Anlage KAP ist stets abzugeben, wenn

    • einbehaltene inländische Kapitalertragsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag,

    • einbehaltene K...