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Doppelbesteuerung; | Installation eines Rechners als Betriebsstätte
(1) Die Installation eines Rechners in der Schweiz führt zur Begründung einer Betriebsstätte dort, auch wenn das Unternehmen in der Schweiz keinerlei eigenes Personal beschäftigt. (2) Die Berechnung der ausländischen Einkünfte kann nach einer gemischten Methode erfolgen (, EFG 2001, 1535). •Hinweis: Der Streitfall betrifft die bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage, ob ein Server ohne Personaleinsatz eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne begründet. Nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA (im Streitfall DBA-Schweiz) erfordert eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Eine feste Geschäftseinrichtung dient der Tätigkeit des Unternehmens, wenn der Unternehmer diese für eine gewisse Dauer zu u...BStBl 1997 II, 12