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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1868/10 EFG 2012 S. 1202 Nr. 12

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a, AO § 68 Nr. 6

Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf den Verkauf von Lotterielosen durch einen gemeinnützigen Verein

Leitsatz

Die Besteuerung von Lotterielosen mit einem Umsatzsteuersatz von 7% setzt nicht voraus, dass der Losverkauf als solcher der Verwirklichung des steuerbegünstigten Zweckes dient. Voraussetzung ist vielmehr, dass der erzielte Reinertrag unmittelbar zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke dient.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 47
DStRE 2013 S. 91 Nr. 2
EFG 2012 S. 1202 Nr. 12
KÖSDI 2012 S. 18013 Nr. 8
UStB 2012 S. 104 Nr. 4
ZAAAE-04725

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.02.2012 - 6 K 1868/10

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