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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und Leistungsbezug durch mehrere Empfänger
Mit hat der BFH dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Bestimmt sich der von der EuGH-Rechtsprechung bei der Auslegung des Begriffs für „Zwecke seiner besteuerten Umsätze” i. S. von Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-RL als maßgeblich erachtete direkte und unmittelbare Zusammenhang – nach dem objektiven Inhalt der vom Steuerpflichtigen bezogenen Leistung (hier: Tätigkeit eines Strafverteidigers, damit eine natürliche Person nicht strafrechtlich verurteilt wird) oder – nach dem Entstehungsgrund der bezogenen Leistung (hier: wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen, bei der angeblich eine Straftat durch eine natürliche Person begangen wurde)? (2) Falls es auf den Entstehungsgrund ankommt: Ist ein Steuerpflichtiger, der eine Leistung zusammen mit einem Angestellten in Auft...