Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm 02.11.2011 27 W 100/11, NWB 11/2012 S. 880

Gesellschaftsrecht | Keine Pflicht zur Einreichung einer neuen Gesellschafterliste nach Beurkundung der Firmenänderung

Die bloße Beurkundung der Firmenänderung einer GmbH-Gesellschafterin (hier: einer weiteren GmbH) verpflichtet den Notar nicht, eine geänderte Gesellschafterliste für die an der Beurkundung nicht beteiligte GmbH zum Handelsregister einzureichen. Die Einreichungspflicht für Fälle der „mittelbaren” Mitwirkung bedarf eindeutiger Kriterien und ist eng auszulegen. Nicht jede Form der Mitwirkung des Notars soll dazu führen, dass er für die Unterzeichnung und Einreichung der neuen Gesellschafterliste verantwortlich ist (§ 40 Abs. 2 GmbHG).

Anmerkung:

Wie der Senat betont, war der Streitfall anders gelagert als jener, der dem ) zugrunde lag; dort ging es um eine Änderung in der Person eines Gesellschafters durch Verschmelzung (dort musste der Notar auch bei einer nur...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen