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FG Hessen 19.10.2000 13 K 774/99, IWB 15/2001

Staat und Verwaltung; | Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei ausländischem Studienabschluss

Ein in Deutschland grundsätzlich für die Zulassung zur StB-Prüfung als hinreichend anerkannter ausländischer Hochschulabschluss kann nicht allein deshalb als unzureichend angesehen werden, weil die ausländische Universität für die Zulassung zu ihrem Studiengang ein deutsches Fachhochschulstudium angerechnet hat, das in Deutschland nicht anerkannt ist (, EFG 2001, 462). •Hinweis: Der Kl. erwarb an der Southern Illinois Universität Edwardsville (USA) den akademischen Grad eines MBA (Master of Business Administration). Dieser Abschluss ist grds. zumindest einem deutschen Fachhochschulstudium gleichwertig (Auskunft der Ständigen Konferenz der Kultusminister der BRD). Das beklagte Ministerium vertrat im Streitfall die Auffassung, dass dieser Abschluss einem Fachhoc...

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