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Prozessrecht | Verwaltungsrechtsweg für Klage auf Einsicht in Vollstreckungsakten des Finanzamts
Für Streitigkeiten um den auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) gestützten Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen, die sich bei einem Finanzamt befinden, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben und nicht der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO (entgegen NWB RAAAD-81731). Der Anspruch auf Zugang zu Informationen nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder ist, so das Gericht, gegenüber den Vorschriften, denen die informationspflichtigen Stellen bei der Erledigung ihrer unmittelbaren Aufgaben unterliegen, eigenständig. Er ist kein bloßer Annex zum jeweiligen Fachrecht. Im Ausgangsstreit verlangte der Kläger als Insolvenzverwalter Zugang zu Informationen aus über die Schuldnerin (eine GmbH) geführten Vollstreckungsakten. Ausgangspunkt für die Pr...