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Einkommensteuer; | Diskriminierung durch Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei Zugrundelegung des ”Asscher” der in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG bestimmte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 52 ff. EGV (= Art. 43 ff.) EGV i. d. F. des Vertrages von Amsterdam vereinbart werden kann ().