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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 233/10

Gesetze: UStG § 4 Nr.16, MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Keine Umsatzsteuerfreiheit für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen

Leitsatz

1. Die Überlassung von qualifizierten Pflegekräften an Einrichtungen zur Betreuung und Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen stellt selbst keine Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG dar.

2. Eng verbundene Leistungen i. S. d § 4 Nr. 16 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL liegen vor, wenn diese tatsächlich als Nebenleistungen zu einer die Hauptleistung darstellenden Betreuungs- oder Pflegeleistung erbracht werden

Fundstelle(n):
JAAAE-02662

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.11.2011 - 6 K 233/10

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