Gewährung des Bewertungsabschlags und des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG bei Übertragung eines Kommanditanteils
unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs
Leitsatz
Für die Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs sind der Betriebsvermögensfreibetrag
und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 u. Abs. 4 Nr. 1 ErbStG insgesamt und nicht nur für den unbelasteten
Anteil zu gewähren, wenn der Beschenkte ertragssteuerlich Mitunternehmer wird.
Eine durch den Beschenkten erlangte Mitunternehmerstellung bezieht sich stets auf den gesamten übertragenen Mitunternehmeranteil,
auch wenn die Stellung als Mitunternehmer nur durch einen nicht mit dem Vorbehaltsnießbrauch belasteten quotalen Teil des
Gesellschaftsanteils begründet wurde.
Eine Aufteilung der Mitunternehmerstellung dergestalt, dass sich diese nur auf den nicht mit dem Nießbrauch belasteten Teil
des übertragenen Gesellschaftsanteils bezieht, ist kommt aus erbschaftssteuerlicher Sicht nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 6 DStRE 2013 S. 212 Nr. 4 EFG 2012 S. 721 Nr. 8 ErbBstg 2012 S. 125 Nr. 5 ErbStB 2012 S. 103 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17932 Nr. 6 StBW 2012 S. 203 Nr. 5 Ubg 2013 S. 196 Nr. 3 GAAAE-02637
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 25.10.2011 - 1 K 1507/08
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