BauFordSiG §§ 9 bis 67
Zweiter Abschnitt: Dingliche Sicherung der Bauforderungen [1]
Erster bis Siebenter Titel
§§ 9 bis 67 (weggefallen)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAE-02625
1Anm. d. Red.: Zweiter Abschnitt nicht anwendbar, da die in § 9 vorgesehenen landesrechtlichen Bestimmungen über den Geltungsbereich des Zweiten Abschnitts nicht erlassen worden sind.