1. Hat ein in Deutschland selbständig tätiger italienischer Staatsangehöriger, dessen Kinder im Haushalt der erwerbstätigen Kindsmutter in Italien leben, Anspruch auf Kindergeld?
2. Ist der Anspruch des Vaters auf Kindergeld vorrangig, wenn der Kindergeldanspruch durch eine Beschäftigung in Deutschland ausgelöst wird und der Anspruch der Kindsmutter auf italienische Familienleistungen dagegen nur durch deren Wohnort nach den Regelungen des Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 bestünde?
Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren
, Trapkowski (Vorlagebeschluss vom III R 17/13, BFH/NV 2014, 1445).
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