BFH - VI R 58/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 52 Abs 12 J: 2010, EStG § 9 Abs 5
Rechtsfrage
Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten als Arbeitslohn zu beurteilen?
Ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.V.m. § 52 Abs. 12 EStG i.d.F. des JStG 2010 insoweit mit den GG unvereinbar, als die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers, welchem für dessen berufliche oder betriebliche Tätigkeit im Jahr 2007 kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, rückwirkend auf einen Jahresbetrag von 1.250 € begrenzt wurde?
Arbeitslohn; Arbeitszimmer; Dritter; Rückwirkung; Schenkung; Veranlassungszusammenhang; Verfassungsmäßigkeit
Fundstelle(n):
LAAAE-02589