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PartG § 35

Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen [1]

§ 35 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAE-02486

1Anm. d. Red.: Früherer Siebter Abschnitt zu neuem Achten Abschnitt geworden gem. Gesetz v. 28. 6. 2002 (BGBl I S. 2268) mit Wirkung v. 1. 7. 2002.

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