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NWB BB 3/2012 S. 71

Zentrales Testamentsregister

Zu Beginn dieses Jahres ist durch die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister gestartet worden, welches für die Registrierung von erbfolgerelevanten Urkunden genutzt werden kann.

Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Erblasser ein Testament oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung (Notar, Gericht) besteht. Das Register informiert anschließend das zuständige Nachlassgericht und bittet ggf. die verwahrende Stelle, die Urkunde an das Nachlassgericht zu übersenden. Sämtliche Korrespondenz erfolgt elektronisch. Der Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis besteht in dem Beschleunigungseffekt. Die Erben erhalten zügiger Klarheit über die Verteilung des Nachlasses. Die Personen, die ein notarielles Testament errichtet haben...

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