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Spanien; | Außerkrafttreten der Vereinbarung für Sachleistungen der Krankenversicherung
Nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung v. der Vereinbarung v. zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der BR Deutschland und dem Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit des Königreichs Spanien über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung (BGBl 1990 II, 1472) wurde am bekannt gemacht, dass die Vereinbarung nach ihrem Art. 14 am außer Kraft treten wird (BGBl 2000 II, S. 1288).