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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 4422/11 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Zu den nach 240 SGB V beitragspflichtigen Einnahmen gehört auch eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Fundstelle(n):
AAAAE-01722

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 24.10.2011 - L 11 KR 4422/11 ER-B

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