ErbStH H B 153 (Zu
  § 153 BewG)
Zu
  § 153 BewG
H B 153 
Dieser Erlass gibt Hinweise zur
		Ergänzung der
		Erbschaftsteuer-Richtlinien
		2011 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der
		höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum
		Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet.
		Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der
		Erbschaftsteuer-Richtlinien
		2011.
Dieser Erlass ist auf alle
		Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 
		2. November
		  2011 entstanden ist oder entsteht. Die gleich lautenden Ländererlasse
		vom 
		17. März
		  2003 (BStBl I Sondernummer
		  1/2003 Seite 91), zuletzt geändert durch gleich lautende
		Ländererlasse vom 
		20. Oktober
		  2010 (BStBl I Seite 1207)
		werden mit Wirkung vom 
		3. November
		  2011 aufgehoben. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem Erlass im
		Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.