ErbStH Fassung
Erbschaftsteuer-Hinweise 2011 (ErbStH)
v.
19. 12. 2011
(BStBl I Sondernummer 1/2011
S. 117) , geändert durch gleich lautende Erlasse
der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4. 6. 2014 (BStBl I
S. 891) , v. 5. 6. 2014 (BStBl I
S. 893) und v. 23. 3. 2015 (BStBl I
S. 258)
Dieser Erlass gibt Hinweise zur
Ergänzung der
Erbschaftsteuer-Richtlinien
2011 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der
höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum
Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet.
Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der
Erbschaftsteuer-Richtlinien
2011.
Dieser Erlass ist auf alle
Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem
2. November
2011 entstanden ist oder entsteht. Die gleich lautenden Ländererlasse
vom
17. März
2003 (BStBl I Sondernummer
1/2003 Seite 91), zuletzt geändert durch gleich lautende
Ländererlasse vom
20. Oktober
2010 (BStBl I Seite 1207)
werden mit Wirkung vom
3. November
2011 aufgehoben. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem Erlass im
Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.