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ErbStH Fassung

Erbschaftsteuer-Hinweise 2011 (ErbStH)

v.  19. 12. 2011 (BStBl I Sondernummer 1/2011 S. 117) , geändert durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4. 6. 2014 (BStBl I S. 891) , v. 5. 6. 2014 (BStBl I S. 893) und v. 23. 3. 2015 (BStBl I S. 258)

Dieser Erlass gibt Hinweise zur Ergänzung der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet. Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011.

Dieser Erlass ist auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 2. November 2011 entstanden ist oder entsteht. Die gleich lautenden Ländererlasse vom 17. März 2003 (BStBl I Sondernummer 1/2003 Seite 91), zuletzt geändert durch gleich lautende Ländererlasse vom 20. Oktober 2010 (BStBl I Seite 1207) werden mit Wirkung vom 3. November 2011 aufgehoben. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem Erlass im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

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