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Einkommensteuer | Zufluss von Zinsen auf einem Sperrkonto
Betreibt ein Stpfl. aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu (Bezug: § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 EStG).
Die Klägerin hatte 1998 beim Landgericht einen Betrag von 2.326.297 DM zzgl. Zinsen gegen die von ihr verklagten Gesamtschuldner erstritten. Das Urteil wurde gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Sicherheit konnte auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank erbracht werden. Die Klägerin machte von der Möglichkeit Gebrauch, aus dem Urteil des Landgerich...