Reform des Reisekostenrechts
Das BMF hat am dem Bundestag als Beratungsgrundlage einen Bericht zu „Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts” (datiert vom ) vorgelegt. Hintergrund: Die Bundesregierung hatte das BMF beauftragt, dem Deutschen Bundestag einen Maßnahmenkatalog zur Reform des Reisekostenrechts als Grundlage für die weiteren Beratungen vorzulegen. Zur Erfüllung dieses Auftrags wurde im BMF das abteilungs- und fachübergreifende Projekt „ReiKoRef” eingesetzt. Zur Vereinfachung der Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten werden in dem Bericht verschiedene Modelle vorgestellt:
Fahrtkosten: Der unbestimmte Rechtsbegriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wird durch eine konkrete gesetzliche Definition ersetzt. Dazu werden genaue Kriterien zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte aufgestellt. Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte sind in beschränktem Umfang als Werbungskosten abziehbar und können nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte soll dies unverändert die Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer und je Arbeitstag sein. Fahrtkosten zu den übrigen Tätigkeitsstätten sind ohne zeitliche Begrenzung unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Übernachtungskosten: Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Unterkunftskosten sowie die Abgrenzung der beruflichen und privaten Veranlassungsteile soll sich an den tatsächlich geleisteten Aufwendungen mit einer flächen- und betragsmäßigen Begrenzung (z. B. 2-Zimmer-Wohnung mit x-qm, maximal y €/monatlich) orientieren. Der Begriff der Wohnung und Unterkunft soll gesetzlich definiert und vereinheitlicht werden. Die Aufwendungen für Übernachtung im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit und im Rahmen einer sog. doppelten Haushaltsführung sollen ab einem bestimmten Zeitpunkt gleich behandelt werden.
Verpflegungsmehraufwendungen: Bei diesem wichtigen Aspekt werden mehrere Modelle für ein- und mehrtägige Auswärtstätigkeiten diskutiert.
Eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts wird allein durch Veränderung einzelner zentraler Begriffe, wie z. B. den der „regelmäßigen Arbeitsstätte”, nicht erreicht werden können. Hierzu sind vielmehr weitere vereinfachende Regelungen vor allem im Bereich der Verpflegungsmehraufwendungen, aber auch der Unterkunftskosten erforderlich. Der Bericht beschränkt sich insoweit absichtlich nicht auf ein einziges Vereinfachungs-Modell, sondern stellt verschiedene Lösungsansätze vor und zeigt das jeweilige Für und Wider der verschiedenen Reformansätze auf. Die weitere Entwicklung bleibt spannend und wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 3/2012 Seite 1
CAAAE-01542