Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts, Änderung Lohnsteuerbescheinigung,
Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
1) Für Streitigkeiten über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und die darin aufnehmenden Daten ist ausschließlich
die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig.
2) Das Finanzgericht ist an den Verweisungsbeschluss eines Arbeitsgerichts hinsichtlich des Rechtswegs gebunden, es sei denn,
die Verweisung ist offensichtlich fehlerhaft.
3) Die durch die Erhebung der Klage begründete örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts wird durch eine nach Rechtshängigkeit
eingetretene Veränderung der die Zuständigkeit begründenden Umstände grundsätzlich nicht berührt.
4) Für eine Klage auf Änderung der Lohnsteuerbescheinigung fehlt nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung
das Rechtsschutzbedürfnis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.