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Einkommensteuer | Ermittlung berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen
Das die Maßstäbe für die Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Zeitraum 2012 angepasst. Die in dem Schreiben aufgeführten Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum. Zur Ermittlung des Arbeitgeberanteils im Rahmen der Höchstbetragsberechnung gem. § 10 Abs. 3 EStG sind die Tabellen auch für den Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach [i]Liess, NWB 23/2011 S. 1978den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.