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Wettbewerbsrecht; | Pflichtmitgliedschaft in Berufsrentenfonds
In den verb. Rs. C-180/98 bis C-184/98 hat der wie folgt entschieden: (1) Die Art. 5 und 85 EG-Vertrag (jetzt Art. 10 und 81 EG) stehen nicht der Entscheidung des Staats entgegen, auf Antrag einer Standesvertretung eines freien Berufs die Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds vorzuschreiben. (2) Ein von einer Standesvertretung eines freien Berufs eingerichteter, mit der Verwaltung eines Zusatzrentensystems betrauter Rentenfonds wie der in den Ausgangsverfahren fragliche, der die Höhe der Beiträge und der Leistungen selbst bestimmt und nach dem Kapitalisierungsprinzip arbeitet und in dem die Pflichtmitgliedschaft vom Staat für alle Angehörigen des betreffenden Berufs vorgeschrieben worden ist, ist ein Unternehmen i. S. der Art. 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Art. 82 und 86 EG). (3) Die Art. 86 und 90 EG-Vertrag verwehren es de...