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Umsatzsteuer; | Drittlandsreihengeschäfte
Die durch das (BStBl I S. 529) eingeführte Vereinfachungsregelung für Einfuhrfälle im Rahmen von Drittlandsreihengeschäften wurde unverändert in Abschn. 31a Abs. 16 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 übernommen. Es bestehen keine Bedenken, wenn über die Lieferung an diesen Abnehmer eine Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis erteilt wird, auch wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung noch nicht entrichtet hat ().