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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 6 V 6176/11 EFG 2012 S. 1105 Nr. 11

Gesetze: VgnStG § 5 Abs. 1 S. 1 GGArt. 3 Abs. 1 GGArt. 12 Abs. 1 FGO § 69 Abs. 3

Keine ernstlichenZweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes für Berlin von 11 % auf 20 % mit Wirkung zum

Leitsatz

An der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes für Berlin von 11 % auf 20 % mit Wirkung zum bestehen weder im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz noch mit Blick auf die Berufsfreiheit ernstliche Zweifel.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1105 Nr. 11
IAAAE-01125

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 01.12.2011 - 6 V 6176/11

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