Verzicht auf den Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten bei einer Steuererstattung im Rahmen einer Zusammenveranlagung als
Schenkung
Leitsatz
Der Verzicht eines Ehegatten auf seinen Ausgleichsanspruch bzgl. des Guthabens aus der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer
gegenüber seinem Ehepartner stellt bei Gütertrennung im Innenverhältnis eine schenkungssteuerpflichtige freigebige Zuwendung
dar.
Zur Ermittlung des Wertes der jeweiligen freigebigen Zuwendung werden fiktive getrennte Veranlagungen der Ehegatten durchzuführen
sein, um den Aufteilungsschlüssel für die überwiesenen Beträge zu ermitteln.
Ein Ausgleich ist nicht dadurch erfolgt, dass als (Erstattungs-) Konto gegenüber dem Finanzamt im Wechsel jeweils das Konto
des anderen Ehegatten angegeben wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 31 DStRE 2012 S. 1196 Nr. 19 EFG 2012 S. 432 Nr. 5 ErbBstg 2012 S. 153 Nr. 7 ErbStB 2012 S. 103 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2011 S. 4203 StBW 2012 S. 108 Nr. 3 UVR 2013 S. 41 Nr. 2 Ubg 2012 S. 769 Nr. 11 DAAAE-01118
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 29.08.2011 - 1 K 3381/03
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