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FG Köln Urteil v. - 13 K 2582/07 EFG 2012 S. 778 Nr. 9

Gesetze: AO § 351, FGO § 42, AO § 166

Verfahren:

Haftung - Einwendungsausschluss nach § 166 AO bei Übernahme von Feststellungen aus Grundlagenbescheid

Leitsatz

Es ist für die Anwendung des § 166 AO unerheblich, dass der als gesetzlicher Vertreter Haftende im Klageverfahren gegen den Steuerbescheid nach § 351 AO, § 42 FGO mit Einwendungen gegen in einem Grundlagenbescheid getroffene und im Steuerbescheid als Folgebescheid umgesetzten Feststellungen ausgeschlossen war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 81 Nr. 3
DStRE 2012 S. 1279 Nr. 20
EFG 2012 S. 778 Nr. 9
ZAAAE-01115

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 13.10.2011 - 13 K 2582/07

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