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IWB 15/2000

Isle of Man; | Steueränderungen

Der Haushaltsentwurf für 2000/2001 sieht Ermäßigungen bei der Einkommensteuer vor. Der allgemeine Steuersatz wird von 15 % auf 14 % reduziert und ist für Alleinstehende auf die ersten 10 000 £ (bisher 9 900 £) des zu versteuernden Einkommens anzuwenden, bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag. Der höhere Steuersatz, der auch für Nichtansässige gilt, bleibt unverändert bei 20 %. Der persönliche Freibetrag wird für Alleinstehende von 7 350 £ auf 7 535 £ (Eheleute 15 070 £) angehoben. Für nicht ansässige gebührenpflichtige Gesellschaften (non-resident company duty companies), das sind auf der Insel Man gegründete, aber von außerhalb geleitete Gesellschaften, wurde zum 1. 6. 2000 die jährlich zu zahlende Gebühr (Mindeststeuer) von 775 £ auf 800 £ erhöht.

[DN]

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