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Einkommensteuer; | Informationsreisen in die USA und nach Kanada
(1) Informationsreisen, bei denen aus betrieblichen Gründen Betriebe an weit entfernt liegenden Fremdenverkehrszentren besichtigt werden, können überwiegend betrieblich veranlasst sein. Ob Letzteres zutrifft, ist Gegenstand der tatrichterlichen Feststellung im Einzelfall. (2) Eine Abweichung des FG von einer Entscheidung eines anderen FG ist keine Divergenz. (3) Aus einem unmittelbar beruflichen oder betrieblichen Anlass für die Teilnahme an einer Informationsreise ist nicht zwingend zu schließen, dass die mit der Informationsreise verbundenen privaten Aspekte verdrängt werden (, BFH/NV 2000 S. 695).