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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 166/11 EFG 2012 S. 983 Nr. 10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9bRL 2006/112/EG (sog. MwStSysRL) Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i RL 2006/112/EG (sog. MwStSysRL) Art. 401 GGArt. 3 Abs. 1 GG Art. 12 Abs. 1

Umsatzsteuer: Keine AdV für USt auf Spielgeräteumsätze

Leitsatz

1. Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten mehr (nach EuGH und BFH "Leo-Libera").

2. Die maßgeblichen verfassungs- und unionsrechtlichen Fragen sind durch EuGH und BFH geklärt. Etwaige Restzweifel erreichen nicht den für eine AdV notwendigen Grad ernsthafter Zweifel.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 983 Nr. 10
RAAAE-00445

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.11.2011 - 3 V 166/11

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