Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
AfA und Restnutzungsdauer eines gebraucht gekauften Pkw mit Sammlerwert
Leitsatz
1. Gemäß § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer.
Mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen können eine wirtschaftliche Einheit bilden, sofern sie sachlich, insbesondere organisatorisch,
wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen. Die Stromerzeugung und der Lizenzhandel sind zwei ungleichartige Betätigungen,
denen der wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhang fehlt, die unabhängig voneinander am Wirtschaftsleben teilnehmen
und die sich auch nicht ergänzen, die mit gänzlich anderen Geschäftspartnern in Verbindung stehen und die eine eigene Finanzierung
des Anlagevermögens aufweisen.
2. Die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Eine überwiegende
Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wegen Vertragsverletzung ist jedenfalls im Streitjahr (noch) nicht gegeben war. Künftige
Prozesskosten dürfen für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren dem Grunde nach nicht passiviert werden.
3. Die Restnutzungsdauer von mindestens drei Jahren für einen 12 Jahre alten und gebraucht gekauften Pkw der Marke Porsche
ist schon deshalb nicht zu beanstanden, da für derartige Fahrzeuge aufgrund ihrer besonderen Qualität, wie die Wertentwicklung,
der Sammlerwert sowie die zu erzielenden Veräußerungspreise belegen, durchaus eine noch höhere Restnutzungsdauer angesetzt
werden kann.
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