Hinderung der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG wegen Treu und Glauben
Leitsatz
Leben Enkel im Haushalt der Großeltern im Inland, begründet die Bewilligung und fortlaufende Auszahlung des Kindergeldes an
die Großeltern einen Vertrauenstatbestand, so dass die Familienkasse nach Treu und Glauben an der Aufhebung des Kindergeldes
nach § 70 Abs. 2 EStG gehindert ist, wenn die Eltern des Kindes einen vorrangigen Anspruch auf Kindergeld in Irland haben,
aber in Feld 1 des Vordrucks E 411 bescheinigt wurde, dass die Mutter des Enkelkindes weder als Arbeitnehmer beschäftigt war,
noch dass sie als Selbstständige tätig war und dieser Frage offen gelassen wurde.
Fundstelle(n): LAAAE-00421
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg v. 25.05.2011 - 12 K 3538/10, 12 V 3980/10
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