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IWB 9/2000

Russische Föderation; | Devisenein- und -ausfuhr

In Russland sind nunmehr seit April die Ausfuhrregelungen für Devisen den Deviseneinfuhrregelungen angepasst worden. Damit gilt für Devisen-Inländer und -Ausländer die Regel, dass 1 500 US-Dollar ohne Deklaration nach Russland ein- und auch ausgeführt werden können. Aufgrund einer am in Kraft getretenen Ergänzung des russischen Devisenrechts wurden im letzten Jahr strenge Devisenkontrollen bei der Ausreise von Ausländern durchgeführt. Nur bei Vorlage eines Zollnachweises über die Einfuhr des entsprechenden Devisenbetrags durfte dieser auch wieder ausgeführt werden. Ein Nachweis, dass die jeweiligen Devisenbeträge rechtmäßig erworben waren, konnte nur durch Vorlage der entsprechenden Zolleinfuhrdeklaration geführt werden. Die Anwendung der bisherigen Regelung hatte zu langen Abfertigungsze...

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