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Einkommensteuer; | Wohnsitz eines Kindes, das im Ausland eine Schule besucht
Ein Kind (mit deutscher Staatsangehörigkeit), dessen einer Elternteil die deutsche und der andere die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates hat und das in Deutschland weder einen Kindergarten noch eine Schule besucht hat und das seit seinem sechsten Lebensjahr für die Dauer von neun Schuljahren eine Schule im Ausland besucht und dabei in der großelterlichen Wohnung lebt, hat seinen Wohnsitz nicht (auch) in der inländischen Familienwohnung ( 4 99 064 K1, EFG 2000, 79). •Hinweis: Die Klin., die mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist und im Streitjahr nicht erwerbstätig war, begehrt, für ihre älteste Tochter, die bei den Eltern des Vaters in der Türkei lebt und dort die Schule besucht, sich aber in den Schulferien regelmäßig in der inländischen Wohnung d...