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Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe
Mit Schreiben vom 19. 12. 2011 - IV D 4 - S 2230/11/10001 NWB XAAAD-99579 hat das BMF zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe Stellung genommen. Mit Blick auf die zu regelnden Umsatzgrenzen und die dazu erforderlichen Aufzeichnungen sowie im Vorgriff auf eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien erfolgt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2011 beginnen, die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe nach Tz. II. der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15. 12. 2011 NWB NAAAD-99591 (BStBl 2011 I S. 1213, 1217). Für den allmählichen Strukturwandel von der Land- und Forstwirtschaft hin zum Gewerbe beginnt der Beobachtungszeitraum von drei Jahren mit dem Wirtschaftsjahr 2012. Gleiches gilt für den allmählichen Strukturwandel vom Gewerbe hin zur Land- und Forstwirtschaft. Bei einem sofortigen Strukturwande...