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StuB 2/2012 S. 79

Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsquote

Die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze des BVerfG-Beschlusses zur rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsquote bei § 17 EStG auch auf die Fälle von Einlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG und Einbringungen nach § 22 Abs. 1 Satz 5 i. V. mit Abs. 2 UmwStG an ( NWB UAAAD-99580).

Hintergrund

Nach dem Beschluss des BVerfG verstößt § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und ist nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am entstanden sind und die entweder – bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt – nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden ...BStBl 2011 I S. 16

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