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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Aus Anlass des 4. StBÄndG 89 sind in § 157a a. F. in mehrfacher Hinsicht Besitzstandsregelungen als Folgeregelungen anderer Änderungen des 4. StBÄndG getroffen worden. Im Rahmen des 5. StBÄndG 90 wurde die Regelung in Abs. 3 nachgebessert (vgl. Rdn. 6). Mit dem 7. StBÄndG 00 wurden diese Regelungen in den neu gefassten § 155 aufgenommen.

II. Befugnis der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen nach § 4 Nr. 8 (Abs. 1)

2§ 4 Nr. 8 räumt nach seiner Änderung durch das 4. StBÄndG 89 nicht nur eine erweiterte Befugnis zur Steuerrechtshilfe ein. Die Gesetzesänderung stellte auch klar, dass landwirtschaftliche Berufsvertretungen i. S. v. § 4 Nr. 8 nur noch in vereinsrechtlicher Form organisiert sein dürfen; sie verlangte weiter, dass die Steuerrechtshilfe nur durch Personen geleistet werden darf, die zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" berechtigt sind (vgl. § 4 Rdn. 63).

3Die Besitzstandsregelung des § 155 Abs. 1 läuft darauf hinaus, dass Vereinigungen nach § 4 Nr. 8 a. R., auch wenn sie in anderer Re...

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